Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 120,75 Euro (Wert 2024) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
In manchen Fällen kommt es vor, dass aufgrund von bereits bestehenden Vorerkrankungen, kein regulärer Versicherungsschutz mehr möglich ist.
Auch in solchen Fälle haben wir eine Lösung für Sie - das Krankentagegeld der Münchener Verein Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen bis zu einem Tagessatz von 20€.
Sie müssen bei diesem Tarif keine Gesundheitsfragen beantworten, haben jedoch die nachfolgende Klausel vereinbart:
Sie wünschen ein Angebot - dann senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zu: