Um Ihnen diese Frage zu beantworten, haben wir Ihnen nachfolgend die Definition von Wikipedia abgedruckt:
Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGBbestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderische Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Kunden günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.
Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko stets eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen (Mitarbeitern) zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).
Quelle: Wikipedia
Eine Übersicht der in Deutschland zugelassenen Vermittlerypen, können Sie sich mit einem Klick auf den nachfolgenden Link anschauen:
Vermittlertypen in Deutschland (Quelle Dokument: SdV)
Fazit: Wenn Sie an einer Analyse Ihrer bestehenden Versicherungsverträge interessiert sind bzw. sich über eine neue Versicherung informieren möchten und hierzu eine zusätzliche Meinung einholen möchten, sind Sie bei einem Versicherungsmakler "gut aufgehoben".
Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose und unverbindliche Analyse bzw. Beratung zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr SZV-Team